Die amtlichen Bekanntmachungen der Sitzungen der Gemeindevertretung, Haupt- und Finanzausschuss sowie Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt und Tourismus finden Sie hier (Bürgerinformationssystem).
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Malsfeld
Bauleitplanung der Gemeinde Malsfeld
Hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026
I. Anlass und Ziel
Der Regionalplan Nordhessen 2009 weist den Bereich bereits als „Siedlung Bestand“ aus, im Flächennutzungsplan wird der Bereich als „gemischte Baufläche, Dorfgebiet“ dargestellt.
Der Flächennutzungsplan soll für den Bereich in eine Wohnbaufläche geändert werden. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren.
II. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Malsfeld hat am 25.09.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 11 „Mühlenstraße 30“ im OT Beiseförth und die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren) beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 „Mühlenstraße 30“ im OT Beiseförth, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht sowie der Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplans, können in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Malsfeld unter der Rubrik „Rathaus“, Unterpunkt „Amtliche Bekanntmachungen“ (https://www.malsfeld.net/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/) eingesehen und heruntergeladen werden. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung vorbringen, vorzugsweise in elektronischer Form an bauamt@malsfeld.eu, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift beim Bauamt der Gemeinde Malsfeld, Lindenstraße 1, 34 323 Malsfeld.
Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform bei der Gemeindeverwaltung Malsfeld, Lindenstraße 1, 34 323 Malsfeld, Bauamt, Zimmer 111, erfolgt als ergänzendes Angebot, die Einsicht ist während der allgemeinen Dienststunden Mo bis Fr 8:00 – 12:00 Uhr, Mo und Mi 13:30 –15:00 Uhr, Do 13:30– 18:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 11 und die 41. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
III. Hinweise
Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Gemeinde Malsfeld (https://www.malsfeld.net/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/) öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen wurde.
Verfahren Flächennutzungsplan:
Entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
IV. Umweltbezogene Informationen
Zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 11 „Mühlenstraße 30“ im OT Beiseförth sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar:
1. Begründung mit Umweltbericht jeweils zum Bebauungsplan Nr. 11 „Mühlenstraße 30“ und der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes
Wesentliche Inhalte der Umweltberichte sind:
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen
d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.
Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
Schutzgut Fläche: moderater Flächenverbrauch
• Schutzgut Boden: Reduzierung von Grünflächen und eine teilweise Versiegelung bzw. Beseitigung der gewachsenen Böden
• Schutzgut Wasser: durch geringere Grünflächenanteile und Versiegelung findet eine Beeinträchtigung des Grundwasserhaushaltes statt.
• Schutzgut Klima/Luft: Die auch klimawirksamen Grünflächenanteile werden reduziert bzw. durch Bebauung mit Gartenflächen ersetzt.
•Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Durch die Planung gehen eine Grün(land)fläche und eine verwilderte Gartenparzelle (Brachfläche) verloren. Gemäß artenschutzrechtlicher Einschätzung (BANU, Angersbach, R., Cloos, T., Holzhauer, E. (31.10.2025) kann die Frage nach dem Eintreffen der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle geprüften Arten/Artengruppen ausgeschlossen werden. Eine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist aus diesem Grund nicht notwendig.
• Schutzgut Landschaftsbild/Erholung: geringere bis mittlere Eingriffswirkungen auf das Landschafts-/Ortsbild, keine besondere Bedeutung der Fläche für die Erholungs-/ Freiraumnutzung
• Schutzgut Mensch / Bevölkerung: Eine unbebaute Grünfläche wird bebaut. Nachteilige Auswirkungen auf benachbarte Siedlungsflächen sind nicht zu erwarten.
• Schutzgut Kultur- und Sachgüter: nach aktuellem Kenntnisstand keine Betroffenheit
• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild – Mensch/Erholung, Boden – Wasser und Biotope – Tiere, Pflanzen. Eine besondere Bedeutung wird der Beeinflussung des Schutzgutes Boden zugemessen, da Wechselwirkungen mit fast allen anderen Schutzgütern bestehen.
• Kumulative Wirkungen: keine
Der Umweltbericht beinhaltet zudem Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Aussagen zum Ausgleichsbedarf, Maßnahmen zur Berücksichtigung des Bodenschutzes, faunistische bzw. artenschutzrechtliche Beurteilung.
2. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
Stellungnahme des Landkreises Schwalm-Eder, FB Bauen und Umwelt – Umwelt: Bereits berücksichtigter Hinweis auf die freizuhaltenden Gewässerrandstreifen; Anregung auf vertiefte Erfassung zum potentiellen Vorkommen der Haselmaus auf brachgefallenen Gartenflächen, Anregung zur Art der Eingriffsbilanzierung für den Bereich verwilderter Hausgarten
• Stellungnahme des Regierungspräsidiums Kassel, Dez. 31.3 mit Hinweis auf die einzuhaltenden Gewässerrandstreifen bzw. deren Abgrenzung
3. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:
BANU, Angersbach, R., Cloos, T., Holzhauer, E. (31.10.2025): Artenschutzrechtliche Einschätzung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Mühlenstraße 30“ der Gemeinde Malsfeld OT Beiseförth
ERDE & BODEN MITTELDEUTSCHLAND GMBH (16.05.2025): Ingenieurgeologisches Gut-achten Projekt Nr. 25 0177, Orientierende geologische Voruntersuchung gemäß DIN 4020 mit ingenieurgeologischer Baugrundbeurteilung sowie Gründungs- und Bauausführungsempfehlung für herkömmliche Flachgründungen gemäß Auftragsformular
Anlage
Änderungsbereich der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes im OT Beiseförth und Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11 „Mühlenstraße 30“ im OT Beiseförth
Übersichtsplan genordet, ohne Maßstab
Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Malsfeld, den 25.11.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Malsfeld
gez. Michael Hanke, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der
Gemeinde Malsfeld
Bauleitplanung der Gemeinde Malsfeld
40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malsfeld
Hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 40. Änderung des Flächennutzungsplans
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Malsfeld am 25.09.2025 beschlossene 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malsfeld wurde dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 06.11.2025 die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malsfeld gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Der Plan kann somit in der vorliegenden Fassung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malsfeld wirksam.
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Malsfeld am 25.09.2025 beschlossene 40. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nebst Begründung und Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung vom heutigen Tage an im Bauamt der Gemeinde Malsfeld, Lindenstraße 1, 34 323 Malsfeld, Zimmer 111 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweise
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Malsfeld unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 6 Abs. 5 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Gemeinde Malsfeld (https://www.malsfeld.net/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/) einsehbar ist.
Malsfeld, den 14.11.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Malsfeld
gez. Michael Hanke, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der
Gemeinde Malsfeld
Bauleitplanung der Gemeinde Malsfeld
39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malsfeld
Hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 39. Änderung des Flächennutzungsplans
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Malsfeld am 25.09.2025 beschlossene 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malsfeld wurde dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 06.11.2025 die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malsfeld gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Plan kann somit in der vorliegenden Fassung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malsfeld wirksam.
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Malsfeld am 25.09.2025 beschlossene 39. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nebst Begründung und Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung vom heutigen Tage an im Bauamt der Gemeinde Malsfeld, Lindenstraße 1, 34 323 Malsfeld, Zimmer 111 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweise
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Malsfeld unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 6 Abs. 5 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Gemeinde Malsfeld (https://www.malsfeld.net/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/) einsehbar ist.
Malsfeld, den 12.11.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Malsfeld
gez. Michael Hanke, Bürgermeister
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2025 des Landrats des Schwalm-Eder-Kreises zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI)
vom 30.10.2025, AZ 12.81.40 – Geflügelpest
- Aufstallungspflicht für das Gesamtgebiet des Schwalm-Eder-Kreises
- Verbot des Verbringens zu Veranstaltungen
- Verbot der Durchführung von Veranstaltungen
Amtliche Bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Malsfeld-Ostheim-West
Verfahrensnummer: F 862
Amtliche Bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Felsberg - Ortskernumgehung
Verfahrensnummer: UF 2476
Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
der Flurbereinigung Felsberg - Ortskernumgehung
Amtliche Bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Malsfeld K20
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
41. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Bebauungsplan Nr. 11 "Mühlenstraße 30" in Beiseförth
Offenlage 39. Änderung des Flächennutzungsplans
Öffentliche Bekannmachung
40. Änderung des Flächennutzungsplans
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Malsfeld – K 20
Verfahrensnummer: UF 1461
Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der
Flurbereinigung Malsfeld – K 20
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Malsfeld – K 20
Verfahrensnummer: UF 1461
Ladung zur Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse
40. Flächennutzungsplanänderung
Amtliche Bekanntmachung 39. Flächennutzungsplanänderung
Öffentliche Bekanntmachung Lärmaktionsplan
Bekanntmachung 1. Änderung Bebauungsplan "Auf dem Loh", Malsfeld
Offenlage 1. Änderung Bebauungsplan "Auf dem Loh", Malsfeld
In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 12 "Auf dem Loh", Gemarkung Malsfeld
Bebauungsplan Nr. 12 "Auf dem Loh" der Gemeinde Malsfeld, Gemarkung Malsfeld
Bekanntmachung des Umlegungsplans "Hebelbachstraße" in den Gemarkungen Elfershausen, Ostheim und Oberellenbach
Bekanntmachung des Umlegungsplans der Gemeinde Malsfeld "Hebelbachstraße"
Vereinfachte Umlegung "Brunnenstraße"
Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 12 " Auf dem Loh", Gemarkung Malsfeld
Amtliche Bekanntmachung 1. Änderung B-Plan Nr. 11 "Rittergut", Malsfeld
Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung "Mühlenhof", Ortsteil Ostheim
Bebauungsplan Nr. 11 "Rittergut", Malsfeld
37. Flächennutzungsplanänderung "Erweiterung Elfershausen Ost"
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 11 „Rittergut“, Ortsteil Malsfeld
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Malsfeld
Bauleitplanung der Gemeinde Malsfeld
37. Flächennutzungsplanänderung „Erweiterung Elfershausen Ost“
Gemarkung Elfershausen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)